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Veräußerung einer freiberuflichen Praxis und Beratung früherer Mandanten
- (BStBl II S. 925) -
I. Sachverhalt und Problemstellung
Zum hat der Kl. seine als Einzelpraxis geführte Steuerberaterpraxis mit sämtlichen Mandanten und dem Praxisinventar an die kurz zuvor gegründete X-GmbH-Steuerberatungsgesellschaft (GmbH) veräußert. Die Geschäftsanteile der GmbH hielten der Kl. als Treuhänder seiner Ehefrau (30 v. H.) und Steuerberater W (70 v. H.). Alleiniger Geschäftsführer war der Kl. Nach dem Kaufvertrag war es dem Kl. untersagt, für die bisher von ihm betreuten Mandanten oder für Mandanten der GmbH tätig zu werden, es sei denn, er übte die Tätigkeit im Namen und für Rechnung der GmbH aus. Der Kl. verpflichtete sich ferner, in einem Umkreis von 50 km um P keine zu seinem Beruf gehörende Tätigkeit auszuüben. Ebenfalls zum vereinbarten der Kl. und die GmbH eine freie Mitarbeit des Kl. bei der GmbH gegen eine monatliche Vergütung zzgl. einer gewinn- und umsatzabhängigen Tantieme. Für seine Geschäftsführertätigkeit erhielt der Kl. keine Vergütung. In den Jahren 1983 bis 1985 stellte der Kl. der GmbH Honorare in Höhe von 51 30...