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EuGH-Vorlage zu den formalen Anforderungen an einen Vorsteuervergütungsantrag
Häufig wird an der Umsatzsteuer kritisiert, dass sie zu formal sei. Bei der ordnungsgemäßen Rechnung zeigt sich dies besonders. Die Anforderungen des § 14 Abs. 4 UStG führen immer wieder zu Streit in der Praxis. Fehlt ein Rechnungsmerkmal, wird der Vorsteuerabzug seitens der Finanzverwaltung versagt. Diese strenge Auffassung wurde allerdings durch die jüngsten Entscheidungen vor allem des EuGH immer weiter aufgeweicht, da rückwirkende Korrekturen möglich sind ( „Senatex“) bzw. die Höhe des Vorsteuerabzugs durch andere Dokumente nachgewiesen werden kann ( „Barlis 06“, „Vadan“). Das aktuelle Verfahren vor dem BFH geht, was die Formalien angeht, noch einen Schritt weiter. Im Rahmen des Vorsteuervergütungsverfahrens beanstandete das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine formal ungenaue Antragsstellung und versagte damit im Ergebnis den Vorsteuerabzug. Der BFH hat nunmehr die für die Entscheidung relevanten europarechtlichen Fragen per Vorabentscheidungsersuchen dem EuGH vorgelegt.
I. Leitsätze (amtlich)
1. Ist Art. 8 Abs. 2 Buchst. d der Richtlinie 2008/9/EG, demzufolge in d...