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Umsatzsteuer | EuGH-Vorlage zur Vorsteuerberichtigung bei unternehmerischem Misserfolg
Der EuGH muss entscheiden, ob der Unternehmer die Vorsteuer zu seinen Ungunsten nach § 15a UStG berichtigen muss, wenn es innerhalb des Berichtigungszeitraums infolge eines unternehmerischen Misserfolgs zu einer Verschiebung von den umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen zu den umsatzsteuerfreien Umsätzen kommt.
Der [i]BFH ist gegen eine Vorsteuerberichtigung BFH neigt dazu, eine Vorsteuerberichtigung zuungunsten des Unternehmers zu verneinen: Denn es wäre eine willkürliche Unterscheidung, wenn der Umfang des Vorsteuerabzugs im Ergebnis vom unternehmerischen Erfolg abhinge.
Die Klägerin des Urteilsfalls betrieb ein Altenheim und erzielte hieraus umsatzsteuerfreie Umsätze gem. § 4 Nr. 16 UStG. Sie errichtete 2003 eine Cafeteria, die sowohl den Heimbewohnern als auch Gästen zur Verfügung stehen sollte. Dabei ging die Klägerin davon aus, dass die Cafeteria
zu 10 % von...