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Einkommensteuer | Einkünfteerzielungsabsicht, Überschussprognose und Prognosezeitraum
Ist für die Ausübung eines grundsätzlich lebenslangen dinglichen Wohnungsrechts ein Entgelt nur für eine zeitlich begrenzte Dauer (hier: ca. zehn Jahre) zu entrichten, muss die Einkünfteerzielungsabsicht anhand einer Totalüberschussprognose überprüft werden. Der Prognosezeitraum ist hierbei auf die Dauer der (voraussichtlichen) entgeltlichen Nutzungsüberlassung (hier: entgeltliche Ausübung des dinglichen Wohnungsrechts) begrenzt (Bezug: § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 12 Nr. 1 EStG).
(1) Auch das (schuldrechtlich vereinbarte) Entgelt für die Ausübung eines dinglichen Wohnungsrechts gehört grundsätzlich zu den Einnahmen gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG (vgl. z. B. NWB FAAAB-01576, BStBl 1979 II S. 332, unter 1.c). Nur bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit is...