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Einkommensteuer | Vermietung und Verpachtung und vorab entstandene Werbungskosten
Der Eigentümer kann Aufwendungen für sein mit einem lebenslänglichen Nutzungsrecht eines Dritten belastetes Grundstück regelmäßig nicht als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen, solange ein Ende der Nutzung durch den Dritten nicht absehbar ist. Gründe, die eine unterschiedliche Behandlung von Erhaltungsaufwand und Schuldzinsen im Rahmen des Werbungskostenabzugs rechtfertigen könnten, S. 409bestehen insoweit nicht (Bestätigung der Rechtsprechung; Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 1 EStG).
Lediglich für den Fall, dass der Eigentümer eines nießbrauchsbelasteten Grundstücks die Aufwendungen im eigenen Interesse als zukünftiger Nutzer getätigt hat und der Nießbrauch zeitnah aufgehoben werden soll, hat der BFH bislang vorab entstandene...