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Einkommensteuerrechtliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten
I. Veranlassung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
Die nach geltendem Recht bestehende Möglichkeit der estrechtlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten geht auf das (BVerfGE 61, 319; BStBl II S. 717) zurück. Danach darf im ESt-Recht nicht außer acht bleiben, daß die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berufstätiger Alleinstehender mit Kindern durch zusätzlichen zwangsläufigen Betreuungsaufwand gemindert sein kann, der bei Ehepaaren typischerweise nicht entsteht oder - bei Berufstätigkeit beider Ehepartner - leichter getragen werden kann.
Nach dieser Entscheidung, die unmittelbar nur die Streitjahre 1973 und 1975 bis 1977 betraf, war die estrechtliche Behandlung alleinerziehender Elternteile in den VZ 1971 bis 1982 verfassungswidrig. § 32a EStG war in den für diese VZ geltenden Fassungen mit Art. 3 Abs. 1 i. V. mit Art. 6 Abs. 1 GG insoweit nicht vereinbar, als er für zusammenzuveranlagende Ehegatten eine stl. Entlastung durch die Anwendung der Splittingbesteuerung vorsah, während einer verminderten stl. Leistungsfähigkeit alleinerziehender Elternteile auch unter Berücksichtigung anderer stl. Entlastungsmaßnahmen nicht hinreichend Rechnung getragen wurde. Die nach § 32a EStG für Alleinstehende maßgeben...