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Ermittlung des Aufgabegewinns bei Bestehen eines negativen Kapitalkontos
- (BStBl II S. 747) -
I. Sachverhalt
Der Kläger war früher Komplementär und ab 1972 Kommanditist einer KG, deren Liquidation 1978 abgeschlossen wurde. Für den Kläger verblieb ein negatives Kapitalkonto. Das FA ermittelte die Einkünfte der KG für 1978 auf 2 765 136 DM, wobei auf den Kläger laufende Einkünfte in Höhe von 113 121 DM und durch Auflösung seines negativen Kapitalkontos ein Aufgabegewinn von 1 417 897 DM entfielen.
Hiergegen legte der Kläger Einspruch ein mit der Begründung, daß ihm kein Aufgabegewinn entstanden sei, da er nach wie vor für Verbindlichkeiten der KG persönlich und mit seinem gesamten Vermögen hafte. Einspruch und Klage blieben ohne Erfolg.
Die Revision führt zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das FG.
II. Entscheidungsgründe
Der Gewinn, den ein Kommanditist aus seiner Beteiligung bezieht, bestehe nicht nur aus seinem Anteil am Gesellschaftsgewinn, sondern auch aus seinen Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben ( BStBl 1991 II S. 64). Nach Beendigung der Gesellschaft fortbestehende Belastungen des Klägers, die künftig zu Ausgaben führen könnten, seien in seiner Sonderbilanz gewinnmindernd zu berü...