Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
6. Aufl. 2020
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Vorbemerkung zur Bewertung des Betriebsvermögens (§§ 95 – 109 BewG)
A. Allgemeines
Deutschland lebt in einer inzwischen mehr als 30-jährigen Tradition der Anwendung verfassungswidrigen Bewertungs- und Erbschaftsteuerrechts. Diese Tradition dürfte auch mit der letzten Reform, die am in Kraft getreten ist, nicht gebrochen worden sein. Man ist sich einig: nach der Reform ist vor der Reform. Die Frage der Verfassungswidrigkeit spielt für die Gestaltungspraxis zunächst jedoch keine Rolle, weil auch das verfassungswidrige Recht i. d. R. zunächst weiter anzuwenden ist. Es ist anzunehmen, dass auch im Fall der Verfassungswidrigkeit des neuen ErbStG und BewG das bisherige Recht bis zu einer Reform wiederum weiter anzuwenden ist.
Als wesentliche neue Komponente ist inzwischen die Diskussion über die Europarechtswidrigkeit als unzulässige Beihilfe hinzugekommen. Diese Problematik dürfte jedoch durch die neue EuGH-Rechtsprechung ein wenig Entspannung erfahren haben, da der EuGH bei der Bestimmung des Referenzrahmens nachvollziehbarere Maßstäbe anlegt.
Die bewertungsrechtlichen Bestimmungen zur Ermittlung des gemeinen Wertes von Betriebsvermö...