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Die steuerliche Behandlung von Stückzinsen nach dem Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz
I. Begriffsbestimmung
Wird eine Schuldverschreibung während eines Zinszahlungszeitraums mit dem laufenden Zinsschein veräußert, hat der Erwerber dem Veräußerer in aller Regel die seit dem Beginn des laufenden Zinszahlungszeitraums bis zum Veräußerungszeitpunkt aufgelaufenen Zinsansprüche zu vergüten. Werden diese aufgelaufenen Zinsen besonders in Rechnung gestellt, spricht man von Stückzinsen (vgl. § 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG). Sie fallen nicht nur bei Veräußerung eines Wertpapiers zwischen zwei Zinsterminen an, sondern werden auch beim Erwerb eines neu emittierten Papiers berechnet, wenn seit der Emission bereits einige Zeit verstrichen ist und der Zinslauf begonnen hat. Stückzinsen werden nicht nur bei festverzinslichen Wertpapieren mit einer gleichmäßigen Verzinsung berechnet, es gibt sie auch bei festverzinslichen Finanzinnovationen wie z. B. Kombizins-Anleihen, step-up-Anleihen und Gleitzins-Anleihen, die mit einer ungleichmäßigen Verzinsung ausgestattet sind. Zu den neuen Kapitalanlagemodellen, die mit Stückzinsberechnung gehandelt werden können, gehören auch die in verschiedenen Variationen angebotenen variabel verzinslichen Anleihen, bei denen die Verzinsung regelmäßi...