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BZSt | Umsatzsteuer und „No deal“-Brexit
Der [i]Ein abkommensloser „harter“ Brexit ist weiterhin nicht ausgeschlossen zunächst für den , dann für den drohende ungeregelte („no deal“) Brexit konnte jeweils zwar durch eine Fristverlängerung abgewendet werden, zuletzt bis – spätestens – zum (vgl. den Beschluss des Rates der EU 2019/584 v. ). Noch ist die Gefahr eines ungeregelten Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU jedoch nicht gebannt. Unternehmer, die im geschäftlichen Austausch mit Großbritannien stehen, sollten daher die weitere Entwicklung auch weiterhin sehr aufmerksam verfolgen.
Was [i]BMF-Schreiben zum „No deal“-Szenario zurückgezogen? umsatzsteuerliche Fragestellungen angeht, sei als mögliche Informationsquelle für künftige Entwicklungen vor allem im Hinblick auf Zusammenfassende Meldungen, die Kleine Einzige Anlaufstelle (Mini-One-Stop-Shop) und das Vorsteuer-Vergütungsverfahren u. a....