Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Abgrenzung zwischen
Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten eines Gebäudes, Sanierung des
Anschlusskanals auf öffentlichem Grund
Leitsatz
Die anlässlich der Neuerrichtung eines Gebäudes auf einem zuvor freigelegten Grundstück entstandenen Aufwendungen für die
Sanierung eines bereits vorhandenen, aber beschädigten Anschlusskanals zum öffentlichen Kanalnetz (sog. Hausanschlusskosten)
gehören unabhängig von den Eigentumsverhältnissen an den Leitungen zu den Herstellungskosten, da sie der erstmaligen Herstellung
eines funktionstüchtigen, d.h. bewohn- und nutzbaren Gebäudes, dienen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): ZAAAH-14141
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Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 13.09.2018 - 14 K 3011/17 E
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