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Garantierte Anwartschaftsdynamik im Rahmen der Überversorgungsprüfung
Anmerkungen zum
Der BFH hat sich zur Berücksichtigung einer garantierten Anwartschaftsdynamisierung bei der Überversorgungsprüfung geäußert. Danach nehmen Renten- bzw. Anwartschaftsdynamisierungen im Rahmen angemessener jährlicher Steigerungen von maximal 3 % keinen Einfluss auf das Vorliegen einer Überversorgung.
Die Berechnung des Teilwerts nach dem sog. Stichtagsprinzip (§ 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 EStG) lässt sich nach ständiger Rechtsprechung des BFH im Falle einer Zusage von Versorgungsbezügen in Höhe fester Beträge nicht durch eine entsprechend höher bemessene Versorgung umgehen.
Eine solche Höherbemessung, die als Vorwegnahme künftiger Entwicklungen anzusehen sein kann, führt als sog. Überversorgung zur anteiligen Kürzung der Pensionsrückstellung bzw. der Betriebsausgaben, wenn die betriebliche Versorgungsanwartschaft zusammen mit der gesetzlichen Rentenanwartschaft 75 % der am Bilanzstichtag bezogenen Aktivbezüge übersteigt.
Bei Festbetragszusagen mit im Voraus verbindlich eingeräumten prozentualen Anwartschaftssteigerungen gilt nach Ansicht des BFH, dass diese Dynamiken solange keinen Einfluss auf eine Überversorgung ...