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zu nachträglichen Anschaffungskosten bei § 17 EStG
Folgen für die Besteuerungspraxis
Mit dem lang erwarteten hat sich die Finanzverwaltung der Rechtsprechungsänderung des IX. Senats des BFH zu nachträglichen Anschaffungskosten bei Beteiligungen i. S. des § 17 EStG angeschlossen und zu den Auswirkungen dieser Rechtsprechung auf nachträgliche Anschaffungskosten beim insolvenzbedingten Ausfall von Finanzierungshilfen des Gesellschafters geäußert. Die Folgen für die Besteuerungspraxis sollen nachfolgend kurz dargestellt werden.
Was ist der Hintergrund des ?
Was gilt nach dem aktuellen BMF-Schreiben?
Welche Punkte sind weiterhin offen?
I. Ausfall von Finanzierungshilfen als nachträgliche Anschaffungskosten
1. Änderung der Rechtsprechung durch das
[i]Otto, Nachträgliche
Anschaffungskosten bei Gesellschaftereinlagen zur Vermeidung einer
Inanspruchnahme als Bürge, StuB 4/2019 S. 148
NWB WAAAH-07108
Ott, Ausfall von Finanzierungshilfen des GmbH-Gesellschafters,
StuB 1/2019 S. 35 NWB SAAAH-03340
Ott,
Gestaltungsmöglichkeiten nach der Änderung der Rechtsprechung zu
eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen, StuB 1/2018 S. 15
NWB XAAAG-69136
Deutschländer, Veräußerung von Anteilen an
Kapitalgesellschaften nach § 17 EStG, Grundlagen
NWB JAAAG-42489
Mit dem Grundsatzurteil vom
hat der BFH seine
langjährige Rechtsprechung zum insolvenzbedingten Ausfall von
Finanzierungshilfen des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft geändert.
Danach führen weder der Ausfall eines Gesellschafterdarlehens noch der Ausfall
einer Regr...