Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die KGaA als Rechtsform für Familienunternehmen im Kontext von Umstrukturierungen
Gesellschafterdifferenzierte Behandlung geboten?
[i]Haack, Kommanditgesellschaft auf Aktien, infoCenter, NWB WAAAD-86151 Die KGaA eignet sich aufgrund ihrer hybriden Struktur besonders für Familienunternehmen zur Vermögensverwaltung und zur Vorbereitung der Unternehmensnachfolge. Während insbesondere im Ertragsteuerrecht dem hybriden Charakter Rechnung tragend gesellschafterdifferenzierte Regelungen existent sind, entbehrt u. a. das Umwandlungssteuergesetz jeglicher auf die KGaA zugeschnittener Vorschriften. Im Rahmen der Implementierung einer KGaA, sei es durch Neugründung mit anschließender Übertragung des Familienvermögens oder durch Rechtsformwechsel einer bestehenden Gesellschaft, stellt sich vor allem in Bezug auf den Anteil des persönlich haftenden Gesellschafters die Frage nach einer gesonderten (umwandlungs-)steuerlichen Behandlung.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Die KGaA als Rechtsform für die Verwaltung von Familienvermögen
1. Hybride zivilrechtliche Struktur
[i]Keine gesamthänderische Beteiligung der GesellschafterDie KGaA gilt nach § 278 Abs. 1 AktG als besondere Form der AG mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter persönlich haftet und die übrigen Gesellschafter, die Kommanditaktionäre, an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind. Obgleich sie Elemente der KG mit denjenigen der AG verbindet (vgl. Bachmann in Spindler/Stilz, AktG,...