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NWB Nr. 18 vom Seite 1639 Fach 3 Seite 8613

Ergebnisverteilung bei Schein-KG

von Prof. Dr. Günter Söffing, München

I. Sachverhalt

Der Kläger und der Beigeladene zu 1 (A) sind persönlich haftende Gesellschafter der H-KG. Kommanditisten sind die Ehefrau des Klägers und die Ehefrau des A mit Hafteinlagen von je 100 000 DM sowie die H-GmbH mit einer Hafteinlage von 10 000 DM. Die Einlagen sind Haftsummen i. S. des § 171 HGB. Ausgleichsverpflichtungen gegenüber den persönlich haftenden Gesellschaftern oder Nachschußpflichten für die Kommanditisten bestehen nicht. Der Zweck der KG besteht in der Verwaltung und Verpachtung von Grundbesitz.

Ursprünglich war vereinbart, daß der Gewinn und Verlust der KG nach dem Verhältnis der eingezahlten Einlagen auf die Gesellschafter zu verteilen ist. Mit Gesellschafterbeschluß vom wurde die Gewinnverteilung der KG geändert. Der nach Vornahme von Vorabvergütungen sich ergebende Gewinn oder Verlust sollte nur noch insoweit nach dem Verhältnis der eingezahlten Kapitaleinlagen verteilt werden, soweit dadurch bei den Kommanditisten kein negatives steuerliches Kapitalkonto entsteht. Der den Kommanditisten nicht zurechenbare Verlust sollte v...

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