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Umsatzsteuer | EuGH-Vorlage zur Vorsteuervergütung bei Angabe einer Referenz- statt Rechnungsnummer
Der EuGH muss entscheiden, ob es für die Wirksamkeit eines Vorsteuervergütungsantrags genügt, wenn statt der Rechnungsnummer eine in der Rechnung genannte Referenznummer angegeben wird. Der BFH hält dies für ausreichend, wenn die Referenznummer eine eindeutige Zuordnung der Rechnung ermöglicht. Allerdings könnte die Angabe der Rechnungsnummer europarechtlich erforderlich sein, nämlich nach Art. 8 Abs. 2 Buchst. d der Richtlinie 2008/9/EG.
Im [i]Angabe der jeweiligen Referenznummer statt Rechnungsnummer Streitfall hat ein österreichischer Spediteur die Vorsteuer aus deutschen Tankrechnungen des Jahres 2012 in einem Vorsteuervergütungsantrag im Oktober 2012 geltend gemacht. Dabei trug er aber nicht die jeweilige Rechnungsnummer ein, sondern die jeweilige Referenznummer, die der Rechnungsaussteller in seinen Rechnungen genannt hatte. Das...