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FG Niedersachsen 23.01.2019 3 K 107/18, BBK 13/2019 S. 620

Steuerrecht | Fehler beim elektronischen Fahrtenbuch

Ein elektronisches Fahrtenbuch ist nicht ordnungsgemäß, wenn lediglich die Fahrbewegungen über eine sog. Telematiklösung zeitnah erfasst werden, die weiteren Eintragungen zum Anlass der Fahrt oder zum Kilometerstand aber erst nach Jahren eingetragen werden und zudem nicht zutreffend sind. Die Privatnutzung ist dann mit der 1 %-Methode zu versteuern und nicht nach der Fahrtenbuchmethode.

Im [i]Dienstwagen mit Telematiklösung Urteilsfall nutzte der Kläger zwischen 2013 und 2015 nacheinander zwei Dienstwagen auch privat. Die Dienstwagen verfügten jeweils über eine sog. Telematiklösung, bei der mithilfe eines GPS-Empfängers die Fahrten aufgezeichnet und auf einem Server gespeichert wurden.

Finanzamt [i]Keine zeitnahen Eintragungen zum Anlass der Fahrten und Finanzgericht erkannten das Fahrtenbuch nicht an, da der Kläger erst nach Beginn einer Lohnsteueraußenp...

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