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STFAN Nr. 5 vom Seite 25

Abzinsung von unverzinslichen Verbindlichkeiten

Dipl.-Kfm. (FH) Udo Cremer; Aurich

Fallbeispiel

G ist Gesellschafter der G-GmbH. Am gewährt er der G-GmbH per Banküberweisung ein unverzinsliches Fälligkeitsdarlehen von 100.000 €, welches in einer Summe am zurückzuzahlen ist. Eine Verzinsung ist nicht vereinbart.

Einführung

In der Steuerbilanz sind Verbindlichkeiten unter sinngemäßer Anwendung der Vorschriften, die z. B. für das Umlaufvermögen gelten, zu bewerten und mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen, wenn es sich um mehrjähriges unverzinsliches Darlehen handelt. Damit wird in der Steuerbilanz nur der abgezinste Betrag passiviert.

Bei der Abzinsung von Verbindlichkeiten nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG sind finanz- oder versicherungsmathematische Grundsätze unter Berücksichtigung eines Zinssatzes von 5,5 % anzuwenden. Aus Vereinfachungsgründen kann der Abzinsungsbetrag auch nach §§ 12 – 14 BewG ermittelt werden. Dabei ist die verbleibende Laufzeit einer Verbindlichkeit am Bilanzstichtag grundsätzlich tagegenau zu berechnen und vom vertraglich vereinbarten Rückzahlungszeitpunkt auszugehen. Aus Vereinfachungsgründen lässt die Finanzverwaltung zu, dass das Kalenderjahr mit 360 Tagen, jeder volle Monat mit 30 Tagen, der Monat, in dem der Fälligkeitstag liegt, mit der Anzahl d...