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RENO Nr. 5 vom Seite 8

Kündigungsschutzprozess

Rechtsanwältin Ursula Hoffmann; Köln

Der nachstehende Beitrag beschäftigt sich mit der Kündigungsschutzklage nach dem Kündigungsschutzgesetz und dem Ablauf des Kündigungsschutzprozesses. Kündigungsschutzklagen sind im Arbeitsrecht mit Abstand die häufigste Klageart und werden vielfach bereits in der Güteverhandlung durch Vergleich beendet.

Begriff

Mit einer Kündigungsschutzklage wehren sich Arbeitnehmer gegen aus ihrer Sicht ungerechtfertigte Kündigungen. Im Kündigungsschutzprozess wird dann geklärt, ob die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung gerechtfertigt war oder nicht.

In der Praxis wird eine Kündigungsschutzklage vom Arbeitnehmer dann eingereicht, wenn er Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung hat oder wenn bei einer bestimmten Betriebsgröße die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist.

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist durch den Arbeitgeber, dann, wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, nur aus triftigen Gründen möglich.

Voraussetzungen für eine Kündigungsschutzklage

Eine Kündigungsschutzklage ist nach dem Kündigungsschutzgesetz dann zulässig, wenn

  • der Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer hat, wobei Mitarbeiter mit mehr als 30 Stunden pro Woche als ein Arbeitnehmer, Mitarbeiter mit 20 bis 30 Stunden pro Woche als 0,75 Arbeitnehmer und Mitarbeiter bis einschli...