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FG Sachsen-Anhalt 24.10.2018 3 K 937/15, BBK 13/2019 S. 617

Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug und durchlaufender Posten

Eine Kfz-Werkstatt kann die Vorsteuer aus Rechnungen der DEKRA geltend machen, wenn die Hauptuntersuchung (HU) der Kunden-Kfz im eigenen Namen und auf eigene Rechnung der Kfz-Werkstatt durchgeführt wird. Es handelt sich dann nicht um durchlaufende Posten i. S. von § 10 Abs. 1 Satz 6 UStG.

Beispiel

Die [i]Auftrag in fremdem Namen und auf fremde Rechnung? Kfz-Werkstatt W soll ein Kfz des Kunden K durch die Hauptuntersuchung bringen. W bringt das Kfz zur DEKRA und beauftragt die DEKRA in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Die DEKRA stellt der W die HU in Rechnung und weist Umsatzsteuer aus. Die W berechnet diesen Betrag dem K weiter und berechnet diesem ebenfalls Umsatzsteuer.

Lösung

Die W kann die Vorsteuer aus der Rechnung der DEKRA abziehen und muss die Umsatzsteuer aus ihrer Rechnung an K an das Finanzamt abziehen. Würde es sich um einen durch...

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