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Übertragung von Einkünften auf Kinder
I. Vorbemerkung
Scholtz hat in ausführlich dargestellt, wem bei Vereinbarungen unter nahen Angehörigen die Einkünfte zuzurechnen sind. Im folgenden sollen ergänzend einige besonders interessante Gestaltungsmodelle zur Verlagerung von Einkünften auf Kinder dargestellt werden. Dabei treten einige Rechtsfragen auf, die bisher noch nicht durch die Rechtsprechung geklärt sind, die aber die rechtliche Problematik solcher Gestaltungen besonders deutlich hervortreten lassen. M. E. ist die bisherige Auslegung des § 12 Nr. 2 EStG durch den BFH wenig sachgerecht.
Für den Steuerpflichtigen sind meist diejenigen Gestaltungen besonders wertvoll, mit denen er laufende Einkünfte auf ein bisher nicht verdienendes Kind übertragen kann, ohne ihm gleichzeitig größeres Vermögen übereignen zu müssen. Von der Vielzahl der möglichen Übertragungsmodelle sollen der Nießbrauch an Betriebsvermögen und Grundstücken sowie unentgeltliche Leistungen der Eltern zugunsten ihrer Kinder angesprochen werden.
II. Unternehmensnießbrauch
Der Unternehmensnießbrauch wird nur anerkannt, wenn dem Nießbraucher die betrieblichen Entscheidungsbefugnisse zustehen. Er muß jedoch die nötigen Entscheidungen nicht in eigener ...