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Steuerliche Zurechnung von Einkünften bei Vereinbarungen unter nahen Angehörigen
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Inhaltsübersicht Seite I. Grundsatz............................................ 8073 II. Allgemeine Voraussetzungen........................... 8074 III. Zurechnung von Einkünften............................ 8078 IV. Übertragung von Kapitalanlagen....................... 8079 V. Übertragung von Nutzungen............................ 8087 VI. Beteiligung an Gesellschaften........................ 8090 VII. Gestaltungshinweise.................................. 8098 |
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I. Grundsatz
Angehörige können die Rechtsverhältnisse untereinander so gestalten, daß diese für sie stl. möglichst günstig sind. Das hat der BFH in seiner Entscheidung v. (BStBl 1991 II S. 391) erneut betont. Das Vereinbarte muß nach Inhalt und Durchführung aber dem entsprechen, was fremde Dritte bei der Gestaltung eines entsprechenden Rechtsverhältnisses üblicherweise vereinbaren würden.
Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen sind verbindlich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Klare und eindeutige Vereinbarungen in rechtswirksamer Form,
tatsächliche Durchführung des Vereinbarten und
Überein...