Online-Nachricht - Montag, 13.05.2019

Einkommensteuer | Rückgängigmachung eines IAB (FG)

Ein Investitionsabzugsbetrag kann auch bei Anschaffung bzw. Herstellung des begünstigten Wirtschaftsguts aber unterbliebener Hinzurechnung rückgängig gemacht werden (; Revision anhängig, BFH-Az. X R 11/19).

Sachverhalt: Der Kläger betreibt ein Einzelunternehmen und ermittelt seinen Gewinn nach § 5 i.V.m. § 4 Abs. 1 EStG. 2008 machte er einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g Abs. 1 EStG geltend. Im Jahr 2009 erwarb der Kläger (u.a.) einen PKW, ein Aquarium und einen Drucker. Die Anschaffungskosten für die drei genannten Wirtschaftsgüter wurden um 40 % aufwandswirksam mit dem Hinweis auf § 7g Abs. 2 EStG gemindert. Eine gewinnerhöhende Auflösung des IAB nach § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG erfolgte hingegen nicht. Das Finanzamt änderte 2016 den ESt-Bescheid 2008 und erhöhte den Gewinn unter Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrages.

Das FG hat die Klage zurückgewiesen:

  • Die Voraussetzungen für eine Rückgängigmachung sind vorliegend erfüllt.

  • Denn der für das Jahr 2008 gewährte IAB wurde (unstreitig) bis zum Ende des dritten auf das Wirtschaftsjahr des Abzugs (2008) folgenden Wirtschaftsjahres (also bis spätestens Ende 2011) nicht nach § 7g Abs. 2 EStG 2008 hinzugerechnet. Weitere Voraussetzungen enthält § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG 2008 nicht.

  • Es ist - anders als der Kläger meint - insbesondere (auch) unerheblich, aus welchen Gründen die Hinzurechnung unterblieben ist. Die Vorschrift erfasst sowohl die Fälle, in denen das begünstigte Wirtschaftsgut nicht angeschafft wurde, als auch die Fälle, in denen das Wirtschaftsgut zwar angeschafft, die Hinzurechnung aber aus welchen Gründen auch immer (absichtlich, versehentlich oder irrtümlich) unterblieben ist (ebenso ).

Hinweis:

Die Revision wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung der höchstrichterlich noch nicht entschiedenen Rechtsfrage zugelassen, ob § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG in der seit 2008 maßgeblichen Fassung auch solche Fälle erfasst, in denen das begünstigte Wirtschaftsgut zwar angeschafft, die Hinzurechnung aber unterblieben ist.

Quelle: ; NWB Datenbank (Ls)

Nachricht aktualisiert am : Das Verfahren ist beim BFH unter dem Az. X R 11/19 anhängig.

Fundstelle(n):
NWB KAAAH-13524