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Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit echten Zuschüssen durch Gesellschafter
Das Niedersächsische FG hat darüber entschieden, inwieweit eine im Bereich der allgemeinen Tourismus- und Wirtschaftsförderung tätige GmbH, deren Gesellschafter verschiedene Kommunen sind, berechtigt ist, Vorsteuer zu ziehen, wenn die Gesellschafter ihr Zuschüsse zahlen, um die Erfüllung des Unternehmensgegenstands sicherzustellen.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
1. Die Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 Satz 1 UStG ist bei nicht direkt zuordenbaren Eingangsleistungen analog für die Aufteilung auf nichtwirtschaftliche und wirtschaftliche Leistungen anzuwenden, wenn eine präzisere Aufteilung in richtlinienkonformer Auslegung von § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG nicht möglich ist.
2. Bei Bemessung des Umsatzschlüssels sind die nicht steuerpflichtigen Umsätze (Zahlungen der Gesellschafter an die Gesellschaft zur Ermöglichung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse) im Nenner bei der Quotenbildung einzubeziehen, da sie den Umfang der nichtsteuerbaren Tätigkeit widerspiegeln. Insofern kommt es darauf an, ob sich diese Eingangsumsätze auf nichtsteuerpflichtige Tätigkeiten der Gesellschaft beziehen.
3. Die MwStSystRL steht einer solchen Vorsteueraufteilung nicht entgegen, vielmehr liegt die Festlegung der Meth...