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Voraussetzungen des Vorsteuervergütungsverfahrens über das italienische Inlandsportal beim Bundezentralamt für Steuern
Der BFH hat mit zu den Voraussetzungen des Vorsteuervergütungsverfahrens über das italienische Inlandsportal beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sowie zur Abgrenzung zwischen Regelbesteuerungs- und Vorsteuervergütungsverfahren auf Grundlage seiner Judikatur v. entschieden.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
1. Das Vorsteuervergütungsverfahren setzt gemäß § 18 Abs. 9 UStG, § 59 UStDV voraus, dass der Unternehmer im Vergütungszeitraum im Inland keine Umsätze i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 UStG oder nur die in § 59 Satz 1 Nr. 1 bis 4 UStDV genannten Umsätze ausgeführt hat.
2. Ist ein im Ausland ansässiger Unternehmer Steuerschuldner nach § 13b UStG, erfolgt die Vergütung von Vorsteuerbeträgen im Regelbesteuerungsverfahren und nicht im Vergütungsverfahren.
Informationen zur elektronischen Übermittlung im Rahmen des Vorsteuervergütungsverfahren sind auf den Internetseiten des BZSt (www.bzst.de) abrufbar. Gleiches gilt für Informationen über die Antragsvoraussetzungen der einzelnen Mitgliedstaaten (BeckOK, UStG, § 18g, Rz. 25, m. w. N.).
II. Sachverhalt
1. Tätigkeit der Klägerin
Die Klägerin ist ein in Italien ansässiges Unternehmen. Im Streitjahr 2011 stellte sie beim BZSt über das italienische Inlandsportal einen Antr...