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Einkommensteuer | Anfechtung einer Kapitalertragsteuer-Anmeldung durch den Vergütungsgläubiger
(1) Die Drittanfechtungsklage gegen eine Kapitalertragsteuer-Anmeldung ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn sich die Kapitalertragsteuer-Anmeldung vor der Klageerhebung durch die Einbeziehung der Kapitalerträge in die Einkommensteuerfestsetzung aufgrund eines S. 376Antrags nach § 32d Abs. 4 EStG auf sonstige Weise gem. § 124 Abs. 2 AO erledigt hat. (2) Der Vorrang der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der einbehaltenen Kapitalertragsteuer im Festsetzungsverfahren verstößt weder gegen das Gebot des effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, noch gegen Art. 3 GG und Art. 14 Abs. 1 GG (Verbot der Übermaßbesteuerung) oder gegen die Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 56 EG, Art. 63 AEUV; Bezug: § 32d Abs. 4, § 36 Abs. 2 Nr. 2, § 43 Abs. 5, § 44 Abs. 1 Sätze 1 und 3, Abs. 5 Satz 1, § 45a EStG; § 124 Abs. 2, § 168 AO; § 60 Abs. 3, § 68 Satz 4 Nr. ...