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StuB Nr. 9 vom Seite 370

Vorsteuerabzug und Billigkeitsmaßnahmen

StB Michael Seifert, Troisdorf

Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug setzt voraus, dass sämtliche Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG erfüllt sind. Der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer trägt die Feststellungslast für den Nachweis der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen (vgl. auch NWB XAAAC-53197, BStBl 2009 II S. 315 = Kurzinfo StuB 2007 S. 675 NWB OAAAC-54415).

1. Schutz des guten Glaubens an die Richtigkeit der Rechnungsangaben
Nach Auffassung der Verwaltung (vgl. auch NWB DAAAF-00986, BStBl 2015 II S. 914 = Kurzinfo StuB 2015 S. 804 NWB GAAAF-05988, m. w. N.) sieht § 15 UStG den Schutz des guten Glaubens an die Erfüllung der Vorsteuerabzugsvoraussetzungen nicht vor. Sofern es der allgemeine Rechtsgrundsatz des Vertrauensschutzes im Einzelfall aufgrund besonderer Verhältnisse gebietet, einen Vorsteuerabzug zuzulassen, kann dies nur im Rahmen einer Billigkeitsmaßnahme (§§ 163 und 227 AO), nicht aber im Rahmen der Steuerfestsetzung (§§ 16, 18 UStG) erfolgen.

Praxishinweis

Die Finanzverwaltung hält an der Zweistufigkeit von Festsetzungs- und Billigkeitsverfahren fest.

Sofern der Unternehmer Vertrauensschutzgesichtspunkte im laufenden Festsetzungsverfahren geltend macht, ist zu beachten, dass die Entscheidung über ...BStBl 2009 II S. 744

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