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NWB Nr. 44 vom Seite 3579 Fach 3 Seite 8381

Die Besteuerung laufender Bezüge

von Rechtsanwalt Steuerberater Dr. Rudolf Jansen, Köln

Im folgenden wird die Besteuerung der laufenden Bezüge (insbesondere der Renten) in tabellarischer Übersicht dargestellt. Dabei wird zunächst danach unterschieden, ob es sich um betriebliche oder um private laufende Bezüge handelt. Den verschiedenen Arten der laufenden Bezüge ist eine kurze Begriffsdefinition vorangestellt. Anschließend folgt die estl. Behandlung beim Berechtigten (Empfänger der Bezüge) und beim Verpflichteten (Leistenden).

I. Betriebliche laufende Bezüge

Laufende Bezüge (auch wiederkehrende Bezüge genannt) sind Leistungen in Geld oder Geldeswert, die von Zeit zu Zeit dem Empfänger zufließen, auf einem einheitlichen Entschluß des Gebers beruhen und wirtschaftlich keine Raten sind. Sie brauchen nicht regelmäßig für einen bestimmten Zeitraum und auch nicht jeweils in derselben Höhe erbracht zu werden. Laufende Bezüge sind betrieblicher Natur, soweit sie beim Leistenden betrieblich veranlaßt sind oder beim Empfänger im Rahmen der Gewinneinkünfte bezogen werden.

Zu den laufenden Bezügen gehören als Unterarten Renten und andere laufende Bezüge. Unter Renten versteht man regelmäßig wiederkehrende und gleichmäßige Leistungen, die als Erträge d...

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