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Verfassungsrechtliche Zweifel am steuerbilanziellen Zinssatz zur Abzinsung von Verbindlichkeiten in § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG
Anmerkungen zum
Im Rahmen der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat das FG Hamburg ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Zinssatzes von 5,5 % für die Abzinsung von Verbindlichkeiten gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG geäußert. Denn in einer anhaltenden Niedrigzinsphase habe dieser typisierende Zinssatz den Bezug zum langfristigen Marktzinsniveau verloren. Mit dieser Begründung wird eine weitere Ausprägung der steuergesetzlichen Typisierung von Zinssätzen gerichtlich in Frage gestellt.
Ist der typisierende Zinssatz von 5,5 % noch zeitgerecht?
Können Verbindlichkeiten aus Kommissionsgeschäften langfristigen Charakter haben?
Wann sind zukünftig bedingungslos wirksame Verzinsungsabreden bei der Bewertung zu berücksichtigen?
I. Einleitung
[i]Weiss/Holle, Der Zinssatz bei Abzinsung von Verbindlichkeiten (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG) auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand, NWB 11/2019 S. 696 NWB SAAAH-08933 Heurung/Schmidt/Roth, Ist die Verzinsung nach § 238 AO vor dem Hintergrund des anhaltenden Niedrigzinsniveaus angemessen?, StuB 6/2019 S. 238 NWB HAAAH-09294 Die verfassungsrechtliche Diskussion von festen Zinssätzen, die in diversen steuerrechtlichen Normen zu finden sind, hat erneut einen gerichtlichen Impuls erfahren. Zum wiederholten Male werden Zweifel an einem weiteren typisierenden Zinssatz des Steuerbilanzrechts vorgebracht. In der seit Jahren andauernden gesamtwirtschaftlichen Niedrigzinsp...