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Anschaffungskosten einer noch zu modernisierenden Eigentumswohnung
- (BStBl II S. 918) -
I. Sachverhalt
Der Kläger erwarb 1984 eine 48 qm große Eigentumswohnung für 120 960 DM. Bei Abschluß des notariellen Kaufvertrages war er durch einen Bevollmächtigten vertreten, der aufgrund einer notariellen Vollmachtsurkunde hierzu sowie zum Abschluß eines Treuhandvertrags und weiterer der Finanzierung und Abwicklung der Verträge dienender Rechtshandlungen bevollmächtigt war. Die Verkäuferin verpflichtete sich im Kaufvertrag, auf eigene Rechnung u. a. folgende Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen: 1. Erneuerung/Neueinbau der Steigeleitungen, soweit erforderlich, . . 5. Einbau von Duschbädern, soweit noch keine in den Wohnungen vorhanden sind, 6. Einbau von Heizungen in den Wohnungen, sofern noch keine vorhanden sind, 7. Einbau von Isolierverglasung in den Fenstern, soweit noch nicht geschehen, bzw. neue Fenster mit Isolierverglasung. Der im Kaufpreis anteilig enthaltene Modernisierungsaufwand in Höhe von 300 DM/qm Wohnfläche sollte ein Festpreis sein.
In dem als Geschäftsbesorgungsvertrag bezeichneten Vertrag vom gleichen Tag verpflichtete sich die G-GmbH, die auch Verwalterin i. S. des ...