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NWB Nr. 5 vom Seite 223 Fach 3 Seite 8171

Ehegatten-Nutzungsrechte als betriebliche Wirtschaftsgüter - Änderung der Rechtsprechung?

von Regierungsdirektor a. D. Kurt Heisel, Kitzingen

Die folgende Abhandlung befaßt sich mit dem Grundbesitz zusammen veranlagter Ehegatten, der (ggf. teilweise) von einem Partner betrieblich genutzt wird. Für andere Nutzungsrechte gelten die Ausführungen in NWB F. 3 S. 6721 ff. weiterhin.

I. (BStBl 1991 II S. 82)

Die zur ESt zusammen veranlagten Eheleute hatten 1979 auf einem Grundstück, das ihnen je zur Hälfte gehörte, gemeinsam ein Einfamilienhaus errichtet, das zu 50 v. H. eigenen Wohnzwecken und zu 50 v. H. einer freiberuflichen Tätigkeit der Ehefrau als Ärztin diente. Der Rechtsstreit betraf u. a. Ausgaben für den Gebäudeteil der Arztpraxis, die von beiden Ehegatten getätigt worden waren.

Der BFH ließ den von dem Ehemann bezahlten Teil der Aufwendungen nicht zum Abzug zu: Der Gewinn der Ehefrau sei durch Gegenüberstellung der ihr zugeflossenen Betriebseinnahmen und der von ihr geleisteten Betriebsausgaben zu ermitteln. Wegen der subjektbezogenen Erfolgsermittlung bleibe für den Abzug von Aufwendungen, die einem Dritten entstanden seien, kein Platz. Der BFH habe wiederholt entschieden, daß der Stpfl. einen sog. Drittaufwand nicht als Betriebsausgabe oder als Werbungskosten berücksicht...BStBl II S. 764BStBl II S. 244BStBl 1981 II S. 68BStBl 1988 II S. 348BStBl II S. 741BStBl 1989 II S. 763

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