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AfA und Kilometerpauschale für betrieblich, beruflich und privat genutzten Pkw
- und VI R 114/88 -
I. AfA für Pkw bei Einzelberechnung der Pkw-Kosten
1. Bisherige Rechtslage im betrieblichen Bereich
Ein Land- und Forstwirt, Gewerbetreibender oder Freiberufler kann die ihm durch die Nutzung eines Pkw auf Geschäftsreisen entstandenen tatsächlichen Aufwendungen als Betriebsausgaben absetzen. Dasselbe gilt für Behinderte für Fahrten von der Wohnung zum Betrieb und für Familienheimfahrten nach Maßgabe des § 9 Abs. 2 i. V. mit § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG.
Zu den bei solchen Fahrten abziehbaren Kosten gehören auch die Absetzungen für Abnutzung (AfA) für dieses Fahrzeug. Nach Teil I B V 2a der amtlichen ”AfA- Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter” der FinVerw (vgl. Amtliche Abschreibungstabellen, NWB-Verlag, Teil III) ist für Personenkraft- und Kombiwagen ein AfA-Satz von 25 v. H. vorgesehen. Dieser allgemeine AfA-Satz gilt für alle Kraftwagen dieser Art ohne Rücksicht auf den Typ des Wagens und seine durchschnittliche Jahresfahrleistung. Er besteht seit Anfang der sechziger Jahre unverändert fort. Er ist für alle Betriebe der drei Einkunftsarten anzuwenden, soweit die FinVerw für bestimmte Betrieb...