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Umsatzsteuer kompakt
Leistungsbeschreibung bei Waren im Niedrigpreissegment – Aussetzung der Vollziehung (BFH)
Ernstlich zweifelhaft ist, ob der Vorsteuerabzug aus Rechnungen im Niedrigpreissegment hinsichtlich der Leistungsbeschreibung voraussetzt, dass die Art der gelieferten Gegenstände mit ihrer handelsüblichen Bezeichnung angegeben wird oder ob insoweit die Angabe der Warengattung („Hosen“, „Blusen“, „Pulli“) ausreicht.
Sachverhalt: In den Umsatzsteuererklärungen der Streitjahre machte die Antragstellerin Vorsteuerabzugsbeträge aus Rechnungen mehrerer Firmen geltend, in denen die Artikel lediglich mit Angaben wie „Tunika, Hosen, Blusen, Top, Kleider, T-Shirt, Pulli, Bolero“ bezeichnet waren. Das Finanzamt erkannte die Vorsteuerbeträge aus den Rechnungen nicht an. Nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhob die Antragstellerin Klage vor dem Finanzgericht und beantragte Aussetzung der Vollziehung der streitgegenständlichen Umsatzsteuerbescheide. Das Finanzgericht lehnte den Aussetzungsantrag ab.
Der BFH hat der Beschwerde der Antragstellerin stattgegeben:
Die beantragte Aussetzung der Vollziehung ist zu gewähren. An der Versagung des Vorsteuerabzugs aus den streitgegenständlichen Rechnungen bestehen e...