Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aufgabegewinn einer KG als Sanierungsgewinn
- (BStBl 1991 II S. 784) -
I. Sachverhalt
Der Kl. und G waren persönlich haftende Gesellschafter einer KG. Frau A war Kommanditist. Nachdem über das Vermögen der KG das Konkursverfahren eröffnet worden war, kam es zu einem Zwangsvergleich, der zu einem Erlaß von über 75 v. H. der bestehenden Betriebsschulden führte. Danach wurde der Geschäftsbetrieb der KG eingestellt. Der Forderungsverzicht der Gläubiger ergab einen Vermögenszuwachs, den die KG als steuerfreien Sanierungsgewinn ansah. Das FA hingegen vertrat die Ansicht, ein steuerfreier Sanierungsgewinn könne nicht angenommen werden, weil der Geschäftsbetrieb im Zusammenhang mit dem Erlaß der Schulden eingestellt worden sei. Das FG hingegen nahm einen Sanierungsgewinn an, dessen Höhe vom BFH jedoch anderweit festgesetzt wurde.
II. Entscheidungsgründe
Der Begriff der Sanierung i. S. des § 3 Nr. 66 EStG sei gesetzlich nicht festgelegt. Nach der Rspr. seien unter einer Sanierung Maßnahmen zu verstehen, die geeignet seien, ein Unternehmen vor dem Zusammenbruch zu bewahren und wieder ertragsfähig zu machen ( BStBl III S. 370). Es müsse eine bestimmte Maßnahme aller oder einzelner Gläubiger zugr...