USt direkt digital Nr. 8 vom Seite 1

Der Frühling ist da

Beate A. Blechschmidt | verantwortliche Redakteurin | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Auch wenn es in den kommenden Tagen laut Wettervorhersage vorübergehend wieder etwas kühler werden soll, man kann es nicht leugnen: Der Frühling ist da! Die Gartensaison hat angefangen – mit allem was dazu gehört: Rasenmähen, grillen, in der Sonne liegen, Unkraut zupfen und neue Beete anlegen.

Und auch bei der Umsatzsteuer könnte dieses schöne Gefühl, welches wir mit dem Frühling verbinden, eigentlich anhalten, schließlich kennt die Umsatzsteuer nur zwei Steuersätze und ggf. Steuerbefreiungen. Könnte.... Denn in der Praxis ist es leider nicht so, dass die Höhe der Steuer einfacher zu berechnen ist als bei anderen Steuerarten.

Dies zeigt auch die aktuelle Entscheidung des BFH, bei der es um eine aufwendige Gartengestaltung geht. Hier stellte sich die Frage, wann eine einheitliche Leistung vorliegt oder es sich um zwei unterschiedliche getrennt zu beurteilende Leistungen handelt. Auf der einen Seite steht die Leistung eines Gartenbauunternehmens, das zunächst eine aufwendige Gartengestaltung übernehmen sollte. Der Bauherr wollte die Pflanzen anfangs selbst beschaffen. Später wurde der Vertrag um die Pflanzenbeschaffung erweitert.

Es stellt sich hier die Frage, ob die Lieferung der Pflanzen getrennt zu beurteilen ist, und somit lediglich ermäßigt mit 7 % zu versteuern ist. Professor Dr. Peter Mann kommentiert die Entscheidung ab der für Sie.

Beste Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
USt direkt digital 8 / 2019 Seite 1
NWB GAAAH-12630