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Anstellung von Mitunternehmern in ausländischen Tochterkapitalgesellschaften
[i] Ausführlicher Beitrag s. Seite 310Die Personengesellschaft bleibt eine sehr beliebte Rechtsform. Deren Mitunternehmer übernehmen oft Aufgaben in ausländischen Tochterkapitalgesellschaften. Im internationalen Geschäft kommt es nicht selten dazu, dass direkt von der Tochterkapitalgesellschaft an den Mitunternehmer gewährte Vergütungen (z. B. für die Geschäftsführung) als Sondervergütungen auf Ebene der inländischen Personengesellschaft gewertet werden. Dies ist nicht immer gerechtfertigt.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Grundsätzliches
[i]Notwendige VorüberlegungenIn diesen Fällen sind Überlegungen anzustellen: 1. Handelt es sich nach dem innerstaatlichen Recht bei der Tätigkeitsvergütung um eine Sondervergütung i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 EStG? 2. Wenn ja, erhebt Deutschland nach innerstaatlichem Recht darauf einen Besteuerungsanspruch? 3. Wenn ja, liegen auch abkommensrechtlich Unternehmensgewinne vor und wem sind diese zuzuordnen?
[i]Voraussetzungen für mittelbare SondervergütungenDie steuerliche Behandlung der Tätigkeitsvergütungen soll nicht an die (mehr oder weniger „willkürlich“ wählbare) rechtliche Konstruktion, sondern an den sachlichen Zusammenhang der Tätigkeit mit der Gesellschafterstellung anknüpfen. Nach st. Rechtsprechung sind die von einer Kapitalgese...