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NWB BB 5/2019 S. 132

E-Bilanz: Sanktionen zur Durchsetzung möglich

Unternehmen, die ihre Abschlüsse nicht wie vorgesehen per E-Bilanz übermitteln, droht Ungemach. Das Finanzministerium Hamburg hat seine Mitarbeiter vor Kurzem darauf hingewiesen, dass die Übermittlung des Datensatzes E-Bilanz ggf. mit einem Zwangsgeld durchgesetzt werden soll. Es ist zu erwarten, dass auch Finanzbehörden in anderen Ländern bald so vorgehen. Unternehmen müssen ihre Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen schon seit 2013 per elektronischem Datensatz an die Finanzverwaltung übermitteln.

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