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Beginn der Gebäudeherstellung im Investitionszulagenrecht
Ein Vertrag, mit dem ein Investor ein Architekten- und Ingenieurbüro mit der Überwachung des Baus eines noch zu errichtenden Gebäudes beauftragt, ist ein Leistungsvertrag, der i. S. von § 4 Abs. 2 Satz 5 InvZulG 2010 der Bauausführung zuzurechnen ist. Beginn der Herstellung eines Gebäudes ist somit spätestens der Zeitpunkt, zu dem ein solcher Vertrag abgeschlossen worden ist (Bezug: § 4 Abs. 2 Satz 5 InvZulG 2010).
Die Investitionszulage beträgt für begünstigte Investitionen eines Erstinvestitionsvorhabens 7,5 %, wenn die Investition nach dem und vor dem begonnen wurde (§§ 6 Abs. 1 Nr. 4, 4 Abs. 1 Nr. 3 InvZulG 2010), für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhöht auf 15 % (§§ 6 Abs. 2 Nr. 4, 4 Abs. 1 Nr. 3 InvZulG 2010). Wird mit der Investition dagegen erst im Jahr 2012 begonnen, verringern sich die Fördersätze auf 5 % bzw. 10 %. Die Investition ist nach § 4 Abs. 2 Satz 3 InvZulG 2010 in dem Zeitpunkt begonnen, in dem ...