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Der Zwischenstand zur Einführung von Digitalsteuern in Europa
I. Hintergrund – geänderte Wertschöpfung
Die Digitalsteuer war in den letzten Monaten in der Verrechnungspreiswelt Gegenstand so mancher hitziger Debatte. Hierbei handelt es sich um eine Steuer, die nicht auf die Besteuerung von Gewinnen aus digitalen Geschäftsmodellen abzielt, sondern auf die Besteuerung von Umsätzen, die mit bestimmten digitalen Leistungen in einem Land erzielt werden.
[i]Angeblicher Mismatch zwischen Ort der Wertschöpfung und dem Ort der BesteuerungHintergrund der Digitalsteuer ist der durch die Digitalisierung angestoßene wirtschaftliche Wandel. Wertschöpfung definiert sich immer weniger durch die Erschaffung physikalisch verkörperter Produkte, sondern durch die Monetarisierung von Daten. Unternehmen der digitalen Wirtschaft können Einnahmen in Staaten außerhalb ihres Ansässigkeitsstaates realisieren, ohne dort in dem Maß vertreten zu sein, dass es nach dem bisherigen Rechtsverständnis für die Zuweisung eines Besteuerungsrechts an diesen Staat reichen würde. Kritiker sehen daher ein Missverhältnis zwischen dem Ort der Wertschöpfung und dem Ort der Besteuerung und begrüßen Überlegungen zum gesonderten Umgang mit (überwiegend nichteuropäischen und umsatzstarken) Unternehmen der digitalen Wirtschaft.