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„ABC“ der Nichtprüfungsleistungen von Abschlussprüfern bei Public Interest Entities
Eine erste Analyse der Prüfungspraxis
Nichtprüfungsleistungen durch Abschlussprüfer bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities – PIE) werden durch die „Blacklist“ in der EU-Abschlussprüferverordnung (EU-APrVO) inhaltlich deutlich stärker eingeschränkt als zuvor; die Reglungen gelten für Abschlussprüfungen über Geschäftsjahre mit Beginn nach dem . Von Interesse ist daher, welche Nichtprüfungsleistungen bei PIE durch Abschlussprüfer zulässig bleiben und welche in der Prüfungspraxis erbracht werden. Information dazu lassen sich aus der geprüften Rechnungslegung der PIE oder den Bestätigungsvermerken dazu entnehmen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Regelungen der „Blacklist“ sowie ihre inhaltliche Konkretisierung und führt anschließend einen Katalog von Nichtprüfungsleistungen auf, die derzeit von Abschlussprüfern bei PIE (noch) erbracht werden („ABC“ der Nichtprüfungsleistungen durch Abschlussprüfer bei PIE). Als Grundlage dafür wurden Jahresabschlüsse und zugehörige Bestätigungsvermerke der im Prime Standard und General Standard gelisteten Unternehmen mit Sitz in Deutschland ausgewertet.