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Risiko- und Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis
Prozess der Einrichtung, Durchsetzung und Überwachung eines risikoorientierten Qualitätssicherungssystems auf Grundlage des IDW QS 1
Erstmals durch die VO 1/1996 wurde für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer die Einrichtung eines Qualitätssicherungssystems verbindlich vorgeschrieben. Die gemeinsame Stellungnahme der Vorstände der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) und des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) legte damit die Grundlage für das später eingerichtete Qualitätskontrollsystem nach § 57a WPO. Eine erste umfassende Revision erhielt die VO 1/1996 durch die VO 1/2006. Zwischen den beiden Stellungnahmen lagen zehn Jahre Zeit. Weitere zehn Jahre später wurden wesentliche Aussagen der VO 1/2006 in die Berufssatzung der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer (BS) übernommen. Begleitend dazu hat das IDW die VO 1/2006 durch den IDW QS 1 ersetzt, bei dem es sich jedoch nicht um eine gemeinsame Stellungnahme der Vorstände der WPK und des IDW handelt. Der IDW QS 1 integriert den risikoorientierten Ansatz in das Qualitätsmanagementsystem.
Schmitz/Lorey/Harder, Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer, 2. Aufl. 2016 NWB OAAAE-33300
Qualitätsmanagement und Risikomanagement sind eng verknüpft.
Im Qualitätssicherungssystem sind zumindest die risikobehafteten Prozesse zu reg...