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StuB Nr. 8 vom Seite 309

Zur Anwendung der Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG

Anmerkungen zur

StB Dr. Martin Weiss

Die durch die lange Suspendierung der Sanierungsklausel entstandene Lücke an Regelungen zur Anwendung des § 8c Abs. 1a KStG wird nun durch eine teilweise gefüllt. Diese soll im Folgenden dargestellt und gewürdigt werden.

Kernfragen
  • Was gilt zur Anwendbarkeit der „Sanierungsklausel“?

  • Was regelt die OFD-Verfügung?

  • Auf welche Besonderheiten ist hinzuweisen?

I. Bewegung im Sanierungssteuerrecht

[i]Kanzler, Der steuerfreie Sanierungsgewinn nach dem UStAVermG, NWB 10/2019 S. 626 NWB MAAAH-08170 Weiss, Die Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG ist rehabilitiert, StuB 19/2018 S. 693 NWB XAAAG-96002 Hackemann, in: Mössner/Seeger, KStG, 3. Aufl. 2016, § 8c Rz. 513 NWB RAAAF-86929 Das deutsche „Sanierungssteuerrecht“ hat in letzter Zeit zahlreiche Umwälzungen hinter sich gebracht. Insbesondere die Kodifizierung des § 3a EStG – und der in seinem Umfeld erforderlichen Ergänzungen, wie etwa § 7b GewStG – stellen eine massive Veränderung gegenüber den Unsicherheiten während der Zeit des Sanierungserlasses dar. Nachdem das Inkrafttreten der Regelungen zunächst unter der Bedingung stand, dass „die Europäische Kommission durch Beschluss feststellt, dass die Regelung entweder keine staatliche Beihilfe i. S. des Art. 107 Abs. 1 des Vertrags über die...

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