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Zur Anwendung der Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG
Anmerkungen zur
Die durch die lange Suspendierung der Sanierungsklausel entstandene Lücke an Regelungen zur Anwendung des § 8c Abs. 1a KStG wird nun durch eine teilweise gefüllt. Diese soll im Folgenden dargestellt und gewürdigt werden.
-St 135 NWB DAAAH-04745
Was gilt zur Anwendbarkeit der „Sanierungsklausel“?
Was regelt die OFD-Verfügung?
Auf welche Besonderheiten ist hinzuweisen?
I. Bewegung im Sanierungssteuerrecht
[i]Kanzler, Der steuerfreie
Sanierungsgewinn nach dem UStAVermG, NWB 10/2019 S. 626
NWB MAAAH-08170
Weiss, Die
Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG ist rehabilitiert, StuB 19/2018 S. 693
NWB XAAAG-96002
Hackemann, in:
Mössner/Seeger, KStG, 3. Aufl. 2016, § 8c Rz. 513
NWB RAAAF-86929 Das deutsche
„Sanierungssteuerrecht“ hat in letzter Zeit zahlreiche Umwälzungen
hinter sich gebracht. Insbesondere die Kodifizierung des § 3a EStG
– und der in
seinem Umfeld erforderlichen Ergänzungen, wie etwa § 7b GewStG
–
stellen eine massive Veränderung gegenüber den Unsicherheiten während der Zeit
des Sanierungserlasses dar.
Nachdem das
Inkrafttreten der Regelungen zunächst unter der Bedingung stand, dass
„die Europäische Kommission durch Beschluss feststellt, dass die
Regelung entweder keine staatliche Beihilfe i. S. des Art. 107 Abs. 1 des
Vertrags über die...