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Thüringer FG  v. - 1 K 348/18 EFG 2018 S. 1907 Nr. 22

Gesetze: KStG § 8c Abs. 1, KStG § 8d Abs. 1, AO § 164

Antragsfrist für die Feststellung eines fortführungsgebundenen Verlustvortrags

Leitsatz

Das in § 8d Abs. 1 Satz 5 KStG formulierte Wahlrecht, die Feststellung eines fortführungsgebundenen Verlustvortrags zu beantragen, kann bis zum Eintritt der materiellen Bestandskraft des Körperschaftsteuerbescheides für den Veranlagungszeitraum, in dem der schädliche Anteilserwerb stattgefunden hat, rechtswirksam ausgeübt werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2019 S. 8 Nr. 18
DStRE 2019 S. 697 Nr. 11
DStZ 2019 S. 97 Nr. 4
EFG 2018 S. 1907 Nr. 22
GmbH-StB 2020 S. 21 Nr. 1
GmbHR 2019 S. 33 Nr. 1
KÖSDI 2018 S. 21027 Nr. 12
PAAAH-11817

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Thüringer FG v. 05.10.2018 - 1 K 348/18

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