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RENO Nr. 4 vom Seite 20

Rechtsformen Teil 3: Die AG und KGaA

Susanne Kowalski; Hamminkeln

Die AG wird häufig als „große Schwester“ der GmbH bezeichnet. Nachdem wir Ihnen bereits Personengesellschaften und die GmbH vorgestellt haben, ist die Aktiengesellschaft mit ihren Besonderheiten Thema dieses Beitrags. Außerdem werden die Unternehmensformen KGaA und die Europäische Gesellschaft vorgestellt.

Allgemeine Informationen zum Thema Rechtsformen

Rechtsformen bilden die rechtliche Grundlage eines Unternehmens. Es werden Personen- und Kapitalgesellschaften unterschieden. Wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gehören Aktiengesellschaften, kurz AG, die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und die Europäische Gesellschaft (SE) zu den Kapitalgesellschaften.

Merke

Wichtige Merkmale einer Kapitalgesellschaft im Überblick:

  • eigene Rechtspersönlichkeit (juristische Person)

  • Haftung der Kapitalgesellschaft unbeschränkt mit dem Gesamtvermögen (Haftung der Gesellschafter beschränkt)

  • Handlungsfähigkeit durch Organstellung (Beauftragung natürlicher Personen)

  • Partizipationsrechte abhängig vom Kapitalanteil (z. B. Teilhabe am Jahresüberschuss).

Aus der Praxis

Die beiden Studierenden Mario Groß und Ina Pro, möchten nach Beendigung ihres Studiums eine App entwickeln und verkaufen. Zu di...