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BÜRO Nr. 4 vom Seite 2

Maßnahmen für den Zahlungsverzug einleiten

Susanne Kowalski; Hamminkeln

In vielen Unternehmen lässt die Zahlungsmoral einiger Kunden zu wünschen übrig. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern für die Mitarbeiter in der Finanzbuchhaltung in der Regel mit zusätzlichem Arbeitsaufwand verbunden. Zahlungsverzug wirft zudem verschiedene Fragen auf: Wann genau tritt Zahlungsverzug ein? Welche Maßnahmen können getroffen werden? Dürfen Verzugszinsen in Rechnung gestellt werden? Antworten finden Sie in diesem Beitrag.

Aus der Praxis

Marius D. ist Auszubildender zum Kaufmann für Büromanagement in einem Maschinenbauunternehmen. Zurzeit wird er im Einkauf eingesetzt. Das Unternehmen hat die Sanitärräume für die Mitarbeiter modernisieren lassen. Der Einkaufsleiter Herr Fuchs, der den Auftrag erteilt hatte, ist mit den Leistungen des Handwerkers nicht ganz zufrieden. Auf der Damentoilette tropft es leicht aus dem Handwaschbecken. Außerdem muss eine Armatur ausgetauscht werden, da diese einen Kratzer hat. Als die Rechnung eintrifft, ordnet Herr Fuchs an, diese erst zu bezahlen, wenn die Mängel vollständig behoben sind. Marius findet das kleinlich. Schließlich gibt es bei den Sanitärräumen der Herren nicht die kleinste Beanstandung. Er würde einen Teil des Rechnungsbetrags ...