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Versorgungsleistungen aufgrund eines Übergabevertrags (Altenteilsleistungen) in vollem Umfange als dauernde Lasten abziehbar?
- (BStBl II S. 625) -
I. Sachverhalt
Der Vater des Kl. übertrug zum ein Grundstück und das auf diesem betriebene Möbelgeschäft auf den Kl. Dieser führte das Möbelgeschäft fort. Er verpflichtete sich, seinen Eltern eine monatliche Rente in Höhe von 1 500 DM auf Lebenszeit zu zahlen (Geburtsjahr des Vaters 1900, Geburtsjahr der Mutter 1899) und die Krankenkassenbeiträge der Eltern in jeweiliger Höhe zu übernehmen; ferner räumte er seinen Eltern ein lebenslängliches Wohnrecht an der bisherigen Wohnung in dem übertragenen Gebäude und außerdem ein Mitbenutzungsrecht an einer Ferienwohnung ein. Mit notariellem Vertrag vom wurde die Rentenvereinbarung dahingehend geändert, daß die Möglichkeit der Anpassung nach § 323 ZPO ausdrücklich vorbehalten wurde. Der Kl. begehrte in den ESt-Erklärungen 1980 und 1981 den Abzug sämtlicher Leistungen als dauernde Lasten. Das FA erkannte von der Leibrente jährlich nur den Ertragsanteil in Höhe von 9 v. H. als dauernde Last an. Nach erfolglosem Einspruch gab das FG der Klage im wesentlichen statt. Hiergegen richtet sich die Revision des FA.
II. Vorlagebeschluß des X. S...