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Umfassende Sanierung eines Altbaus als Errichtung eines Neubaus bei der Option zur Umsatzsteuer im Zuge einer Vermietungstätigkeit
Das FG Berlin-Brandenburg hat darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen nach der Sanierung eines denkmalgeschützten Altbaus aus dem Ende des 19. Jahrhunderts ein noch vor dem fertig gestelltes Gebäude i. S. von § 27 Abs. 2 Nr. 3 UStG vorliegt, mit dessen Errichtung vor dem begonnen wurde, das unternehmerischen und nicht Wohnzwecken dient, und somit § 9 Abs. 2 UStG nicht zur Anwendung kommt. Letzteres erleichtert die Option zur Umsatzsteuer und das Ziehen von Vorsteuer hinsichtlich der Sanierungsmaßnahmen, da nicht das zusätzliche Erfordernis besteht, dass der Mieter das Grundstück ausschließlich für Umsätze verwendet oder zu verwenden beabsichtigt, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Die Qualifizierung als Altbau i. S. des § 27 Abs. 2 UStG ist ein in der Praxis häufig vorkommendes Problem und für einen möglichen Vorsteuerabzug oft entscheidend.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
1. Im Hinblick auf die Frage, ob ein Altbau i. S. von § 27 Abs. 2 UStG vorliegt, ist es unerheblich, ob der Steuerpflichtige diesen nach dem erworben hat.
2. Werden nach dem Aufwendungen für einen Altbau getätigt, die zu Herstellungskosten des Gebäudes führen, so ist zu unterscheiden, ob es sich um nachträ...