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Besteuerung verlorener Baukostenzuschüsse beim Vermieter
Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).
I. Die steuerrechtliche Behandlung der Baukostenzuschüsse im gewerblichen Bereich
1. Die Baukostenzuschüsse als Betriebseinnahme beim Empfänger
Im Rahmen eines BV (§ 2 Abs. 1 Nr. 1-3 EStG) sind bürgerlich-rechtlich (vgl. BGHZ Bd. 29, 289; s. a. NJW 1959 S. 872) verlorene Baukostenzuschüsse den Mietvorauszahlungen gleichzusetzen; es handelt sich grds. um Betriebseinnahmen - es sei denn, daß gesetzlich etwas anderes bestimmt ist (wie z. B. bei der InvZ nach § 5 S. Abs. 2 InvZulG). Bei Bilanzierenden lautet die Frage, ob der Zuschuß erfolgsneutral oder erfolgswirksam zu vereinnahmen ist oder ob ein Wahlrecht besteht. Im Falle einer erfolgswirksamen Vereinnahmung ist fraglich, ob Realisierung sofort in voller Höhe oder sukzessive über mehrere Perioden verteilt vorzunehmen ist.
2. Durch die Verwaltung zugelassenes Aktivierungswahlrecht
Stehen die Zuschüsse in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Anschaffung eines zum Anlagevermögen gehörenden Wirtschaftsguts, so hat der Stpfl. nach dem (BStBl 1966 III S. 167; Abschn. 34 EStR) grds. ein Wahlrecht, ob er di...BStBl II S. 591