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Gewerkschaft | Abführung von Tantiemen eines AR-Mitglieds
Gewerkschaftsmitglieder der IG Metall sind auch dann verpflichtet, einen Teil ihrer eingenommenen Aufsichtsratstantiemen satzungsgemäß an die gewerkschaftseigene Hans-Böckler-Stiftung abzuführen, wenn sie nicht über eine Liste der Gewerkschaft gewählt oder von dieser bei der Kandidatur unterstützt wurden.
Die IG Metall nimmt ein Gewerkschaftsmitglied, das drei Jahre Mitglied im Aufsichtsrat einer GmbH war, in Anspruch (Art. 9 GG; § 25 BGB; § 113 AktG; § 7 Abs. 2 MitbestG; § 3 Ziff. 11 Satzung der IG Metall). Zu Recht, meint das OLG Frankfurt. An dem Anspruch der Gewerkschaft ändere auch ein beleidigendes Verhalten einzelner anderer Gewerkschaftsmitglieder dem beklagten Mitglied gegenüber nichts. Ein solches unangemessenes Verhalten könne der IG Metall nicht in der Weise zugerechnet werden, dass ihre satzungsgemäßen Ansprüche ...