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BFH 11.12.2018 VIII R 7/15, NWB 15/2019 S. 1002

Einkommensteuer | Aufteilung von Finanzierungskosten auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen und auf sonstige Einkünfte

Die Finanzierungskosten für den Erwerb einer Sicherheits-Kompakt-Rente, die den Abschluss einer Rentenversicherung als Versorgungskomponente und einer Lebensversicherung als Tilgungskomponente zum Gegenstand hat, sind laut auch nach der Einführung des Werbungskostenabzugsverbots nach § 20 Abs. 9 EStG zum aufzuteilen in Werbungskosten, die anteilig den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG und den sonstigen Einkünften i. S. des § 22 Nr. 1 EStG zuzuordnen sind. [i]Ronig, Werbungskosten Kapitalvermögen, infoCenter, NWB FAAAA-88461

Anmerkung:

Das sog. Sicherheits-Kompakt-Modell bestand darin, dass der Kläger eine Rentenversicherung mit sofort beginnenden lebenslangen Rentenzahlungen gegen Einmalbeitrag abschloss, die Beitragszahlung durch Kreditaufnahme finanzierte und gleichzeitig eine fondsgebundene Kapitallebensversicherung abschloss, deren A...

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