Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Aufteilung von Finanzierungskosten auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen und auf sonstige Einkünfte
Die Finanzierungskosten für den Erwerb einer Sicherheits-Kompakt-Rente, die den Abschluss einer Rentenversicherung als Versorgungskomponente und einer Lebensversicherung als Tilgungskomponente zum Gegenstand hat, sind laut auch nach der Einführung des Werbungskostenabzugsverbots nach § 20 Abs. 9 EStG zum aufzuteilen in Werbungskosten, die anteilig den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG und den sonstigen Einkünften i. S. des § 22 Nr. 1 EStG zuzuordnen sind. [i]Ronig, Werbungskosten Kapitalvermögen, infoCenter, NWB FAAAA-88461
Das sog. Sicherheits-Kompakt-Modell bestand darin, dass der Kläger eine Rentenversicherung mit sofort beginnenden lebenslangen Rentenzahlungen gegen Einmalbeitrag abschloss, die Beitragszahlung durch Kreditaufnahme finanzierte und gleichzeitig eine fondsgebundene Kapitallebensversicherung abschloss, deren A...